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In diesem Bereich finden Sie Formulare und Online-Dienste von sämtlichen Behörden in Baden-Württemberg. Die Inhalte auf diesen Seiten stammen vom Serviceportal des Landes Baden-Württemberg und werden automatisch synchronisiert.
Wenn Sie alleinerziehend sind und der andere Elternteil kommt seiner Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, können Sie einen Unterhaltsvorschuss aus staatlichen Mitteln erhalten.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe (5 MB) unseres Mitteilungsblattes "BürgerInfo" oder lesen Sie online die letzten Mitteilungsblätter.
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