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Bauen

Bauen

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um das Thema Bauen in Oberwolfach.

Wohnbauflächen

Baugrundstücke in ruhiger Lage zu verkaufen
 
Gemeinde Oberwolfach veräußert mehrere Bauplätze im Ortsteil Kirche
Am Kirchberg. Die Baugrundstücke haben eine Größe zwischen 470 und 717 m².
 
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt 130 €/m² inkl. Erschließungskosten. Beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen (siehe Informations-/Merkblatt) gewährt die Gemeinde Oberwolfach einen Preisnachlass auf den Kaufpreis.
Die Baugrundstücke liegen im ungeplanten Innenbereich und können gem. § 34 BauGB bebaut werden. Die Baugrundstücke werden an das Nahwärmenetz der KWA angeschlossen und werden über dieses mit Wärme versorgt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Herrn Anton Schöner (Hauptamt), Tel. 07834 83  83 18 oder E-Mail: aschoener@oberwolfach.de
 
FLST 42/2  mit 704 m²
FLST 42/3 mit 717 m²
FLST 42/4 mit 710 m²
FLST 42/5 mit 674 m²
FLST 42/1 neu mit ca. 470 m²


Lageplan (553 KB)
Informations-/Merkblatt (Kaufpreisförderung für die gemeindeeigene Baugrundstücke) (106 KB)

Bebauungspläne

Bei der Walke 
Bauvorschriften (229 KB)
Begründung (339 KB)
Geländeschnitt7 (113 KB) 
Geländeschnitt8 (114 KB)
Übersichtskarte (923 KB)

Friedensstraße 
Begründung (393 KB)
Hinweise und Empfehlungen (32 KB)
Schriftliche Festsetzungen (40 KB)
Systemschnitte (133 KB)
Zeichnerischer Teil (459 KB)

Hoffelder II
Begründung (7,3 MB)
Zeichnerischer Teil (61 KB)

Hoffelder III
Bauvorschriften (516 KB)
Begründung (629 KB)
Schnitte (385 KB)
Zeichnerischer Teil (376 KB)

Klausenmichelshof
Bauvorschriften (1,9 MB)
Begründung (4,2 MB)
Satzung (331 KB)
Zeichnerischer Teil (2,4 MB)

Ob der Kirch
Bauvorschriften (2,8 MB)
Ob der Kirch (2,9 MB)
Satzung und Begründung (3,3 MB)

Vorderer Frohnbach 
Bebauungsvorschriften (1,6 MB)
Zeichnerischer Teil (2,2 MB)


Zacherhof
Satzung (257 KB)
Einbeziehungssatzung-Zacherhof, Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung (1,8 MB)
Einbeziehungssatzung „Zacherhof, Eingriffs-Ausgleichsbewertung (990 KB)
Begründung (292 KB)
Zeichnerischer Teil (95 KB)
Übersichtskarte (4,2 MB)

Gutachterausschuss

Zum 01.07.2023 hat sich der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal gebildet und übernimmt damit die Zuständigkeit für insgesamt 22 Kommunen mit ca. 180.000 Einwohnern.
Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind die Erstellung von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie die Auswertung der im Zuständigkeitsgebiet abgeschlossenen Kaufverträge.
Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Offenburg angesiedelt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss

Bodenrichtwerte

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Gutachterausschusses bei der Gemeinde Oberwolfach über Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

1. Gem. § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Oberwolfach die in der Anlage „Bodenrichtwerte 01.01.2022“ zusammengestellten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung vom 11.12.1989 (GBl. S. 541) am 29.06.2022 zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und festgelegt.

2. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstückfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgewandelt. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Der tatsächliche Bodenwert eines Grundstücks bzw. einer Teilfläche eines Grundstückes vom Bodenrichtwert des Grundstücks – teils auch sehr deutlich- abweichen kann.

3. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

4. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen, z.B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts von dem Bodenrichtwert.

5. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich lastenfrei ausgewiesen. Besondere Eigenschaften des jeweiligen Grundstücks (Baulasten, Grunddienstbarkeiten, die Lage innerhalb eines Sanierungsgebiets, Altlasten, die Lage im Überschwemmungsgebiet Denkmalschutz, Biotope, etc.) werden bei den Festlegungen der Bodenrichtwerte nicht berücksichtigt.

6. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Die Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2022 können hier eingesehen werden: https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer erhalten Sie unter: www.grundsteuer-bw.de

Gewerbeflächen

Im Besitz der Gemeinde befinden sich zur Zeit keine Flächen für Wohnbebauung. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist eine Wohnbaulandreserve von rund 4 ha ausgewiesen. All diese Flächen befinden sich in privatem Eigentum.