Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer
Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Kreispolizeibehörden
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort,
- das Landratsamt,
- die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder
- die Verwaltungsgemeinschaft.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises