Beflaggung zum Tag der Arbeit
Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit bezeichnet. Er ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag. Aus diesem Grund wurde heute die Beflaggung des Oberwolfacher Rathauses angeordnet. Der Beschluss, den 1. Mai über Ländergrenzen hinweg als Demonstrationstag der Arbeiter zu begehen, fiel 1889 bei einem internationalen Kongress in Paris.