Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)
Die Landesregierung hat am 16.03.2020 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO), herausgegeben.
Geregelt ist hier neben der Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter anderem auch das Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen, die Schließung von Einrichtungen sowie die Einschränkung des Betriebs von Gaststätten.
Hier (80 KB)finden Sie das Schreiben.